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4. Juni 202619 min read

Aufbewahrungspflichten digital KMU: GoBD-Leitfaden 2026

Digitale Aufbewahrungspflichten fur KMU 2026: GoBD-konforme Archivierung, neue 8-Jahres-Frist fur Buchungsbelege seit BEG IV, ersetzendes Scannen und Verfahrensdokumentation - mit Schritt-fur-Schritt-Anleitung und Tool-Vergleich.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: 8 statt bisher 10 Jahre. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat diese Änderung eingeführt, und die meisten KMU wissen es noch nicht. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an digitale Archivierung — GoBD, ersetzendes Scannen, E-Rechnungspflicht. Dieser Leitfaden zeigt, was jetzt konkret zu tun ist.

Vollständiger Compliance-Guide für den Mittelstand

Key Takeaways

  • Buchungsbelege: seit 1. Januar 2025 nur noch 8 Jahre Aufbewahrungspflicht statt bisher 10 Jahre (BEG IV)
  • GoBD gilt für jeden buchführungspflichtigen Betrieb, unabhängig von Größe und Rechtsform
  • Ersetzendes Scannen ist legal, aber nur mit dokumentiertem Scanprozess
  • Ohne GoBD-konforme Archivierung droht Schätzung der Betriebseinnahmen durch das Finanzamt
  • Digitale Originale wie XRechnung und ZUGFeRD dürfen nicht ausgedruckt und dann gelöscht werden
PapierbelegeDigitale ErfassungRevisionssicheres ArchivGoBD-konform ✓
Digitale Archivierung im KMU: von Papierbelegen über digitale Erfassung zum revisionssicheren Archiv

Was sich seit Januar 2025 geändert hat: Die neue 8-Jahres-Frist und ihre Folgen

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) hat die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Gültig seit dem 1. Januar 2025 (Bundesministerium der Finanzen, 2024). Das klingt nach einer kleinen bürokratischen Entlastung. In der Praxis hat es zwei konkrete Auswirkungen.

Erstens: Wer heute noch Buchungsbelege aus 2015 aufbewahrt, kann sie vernichten — vorausgesetzt, die individuelle Frist ist abgelaufen und kein laufendes Steuerprüfungsverfahren ist anhängig. Prüfen Sie im Einzelfall.

Zweitens: Wer digitale Archivsysteme auf Basis der alten 10-Jahres-Frist konfiguriert hat, archiviert nun länger als nötig. Das treibt Speicher- und Lizenzkosten. Konfigurieren Sie die Löschfristen im DMS entsprechend nach.

Aus unserer Projektpraxis: Bei einem Metallbaubetrieb mit 18 Mitarbeitern haben wir festgestellt, dass das DMS noch auf 10 Jahre konfiguriert war und rund 400 Buchungsbelege aus 2014 weiterhin unnötig Speicher belegten. Nach der Anpassung der Löschfristen und einer einmaligen Bereinigung war der Aufwand überschaubar — das Wissen um die BEG IV-Änderung fehlte schlicht.

Citation Capsule: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) verkürzt seit 1. Januar 2025 die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre. Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse bleiben bei 10 Jahren, Handelsbriefe und sonstige steuerrelevante Unterlagen bei 6 Jahren. (BMF, 2024)


Aufbewahrungsfristen im Überblick: 6, 8 und 10 Jahre — welches Dokument zählt wo?

Drei Fristen bestimmen die digitale Archivierung im KMU. 10 Jahre für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse. 8 Jahre für Buchungsbelege seit BEG IV. 6 Jahre für Handelsbriefe und sonstige steuerrelevante Unterlagen (HGB §§ 238, 257; AO § 147, 2025). Wer das nicht kennt, archiviert entweder zu kurz oder zu lang.

Aufbewahrungsfristen nach Dokumententyp (ab 2025)0 J.2 J.4 J.6 J.8 J.10 J.10 J.8 J. ↓BEG IV neu6 J.Handelsbücher,JahresabschlüsseBuchungsbelege,Ein-/AusgangsrechnungenHandelsbriefe,Angebote, Auftragsbestätigungen
Aufbewahrungsfristen nach Dokumententyp — Quelle: HGB §§ 238, 257; AO § 147; BEG IV (2025)

Die häufigste Verwechslung: Eingangsrechnungen sind Buchungsbelege, keine Handelsbriefe. Eingangsrechnungen müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden. Ausgangsrechnungen gelten ebenfalls als Buchungsbelege: acht Jahre. Angebote und Auftragsbestätigungen dagegen sind Handelsbriefe: sechs Jahre.

Für E-Rechnungen gilt ein Sonderfall, auf den wir weiter unten eingehen. Die Frist bleibt gleich, die Archivierungsform wird zur Pflicht.


GoBD-Grundsätze für die digitale Archivierung: Die 5 Kernpflichten

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe und Rechtsform (BMF-Schreiben GoBD, 2019). Kein KMU ist ausgenommen. Fünf Kernpflichten bestimmen, was GoBD-konform bedeutet.

Vollständigkeit. Jeder Geschäftsvorfall muss erfasst werden. Keine Lücken, keine nachträgliche Selektion. Das gilt für eingehende E-Rechnungen genauso wie für Ausgangsrechnungen.

Unveränderlichkeit. Ein einmal erfasster Beleg darf nicht überschrieben werden. Korrekturen müssen als Korrekturen erkennbar sein, mit Zeitstempel und Benutzerkennung. Eine Excel-Datei, in die mehrere Personen schreiben, erfüllt das nicht.

Nachvollziehbarkeit. Der Weg vom Beleg zur Buchung und umgekehrt muss jederzeit nachvollziehbar sein. Weder der Prüfer noch der Betrieb selbst darf daran zweifeln müssen.

Zeitgerechtheit. Buchungsbelege müssen zeitnah erfasst werden, nicht am Jahresende gesammelt. Das BMF definiert "zeitnah" für Bargeschäfte als innerhalb von zehn Tagen.

Ordnungsgemäße Aufbewahrung. Das Archiv muss gegen Verlust, Verfälschung und unbefugten Zugriff gesichert sein. Und der Zugriff muss für das Finanzamt jederzeit möglich bleiben.

GoBD — Die 5 Kernpflichten01VollständigkeitJeder Vorfall erfasst02UnveränderlichkeitKein Überschreiben03NachvollziehbarkeitBeleg → Buchung nachweisbar04ZeitgerechtheitZeitnahe Erfassung05Ordnungsgemäße Aufbewahrung — gesichert & zugänglich
Die 5 GoBD-Kernpflichten im Überblick — gelten für jeden buchführungspflichtigen Betrieb

Schritt 1: Papierdokumente digital machen — ersetzendes Scannen rechtssicher umsetzen

Ersetzendes Scannen bedeutet: Das Papierdokument darf nach dem Scannen vernichtet werden, wenn der Scanprozess GoBD-konform dokumentiert ist (GoBD Rn. 130-140, 2019). Das ist die Grundlage für ein papierloses Büro. Ohne diese Dokumentation ist das Original weiter aufzubewahren.

Was GoBD-konformes Scannen konkret bedeutet:

Scanqualität. Das Scan-Ergebnis muss lesbar und vollständig sein. Keine abgeschnittenen Ränder, kein unlesbarer Text.

Sofortiges Scannen. Dokumente sollten unmittelbar beim Eingang gescannt werden, nicht im Wochenrhythmus. Spätestens bevor sie in den Umlauf gehen.

Integritätssicherung. Das Scan-Ergebnis darf nach dem Speichern nicht mehr verändert werden. Kein PDF-Editor, kein Überschreiben.

Protokollierung. Wer hat wann welches Dokument gescannt? Welcher Scanner wurde genutzt? Das muss nachvollziehbar sein.

Vernichtungsprotokoll. Nach dem erfolgreichen Scan und der Prüfung kann das Original vernichtet werden. Dieser Schritt muss protokolliert sein.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt ein kostenloses Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen v2.0 zur Verfügung. Dieses Muster ist der schnellste Einstieg in ein rechtssicheres Scanverfahren. Es ist direkt auf der BStBK-Website abrufbar. (Erfahrungswert aus Kundenprojekten — keine repräsentative Studie)


Schritt 2: Verfahrensdokumentation erstellen (Pflicht, Muster, häufige Lücken)

Die Verfahrensdokumentation ist keine optionale Ergänzung. Sie ist Pflicht für jeden Betrieb, der digitale Buchführung betreibt (GoBD Rn. 151-155, 2019). Wer sie nicht hat, kann bei einer Betriebsprüfung nicht nachweisen, dass das digitale Archiv GoBD-konform ist.

Was in die Verfahrensdokumentation gehört:

  • Beschreibung der eingesetzten Hard- und Software
  • Beschreibung der Scanprozesse (wenn vorhanden)
  • Zugriffsrechte und Benutzerrollen im Archivsystem
  • Datensicherungskonzept und Recovery-Verfahren
  • Beschreibung der Löschfristen nach Dokumententyp
  • Nachweis der Unveränderlichkeit

Die häufigste Lücke in der Praxis: Die Verfahrensdokumentation wurde einmalig erstellt, dann aber nie aktualisiert. Wenn der Betrieb die Software wechselt, neue Prozesse einführt oder Mitarbeiter neue Rollen übernehmen, muss die Dokumentation angepasst werden. Eine veraltete Verfahrensdokumentation ist bei einer Prüfung fast so problematisch wie keine. Was viele nicht wissen: Das Finanzamt prüft nicht nur, ob eine Dokumentation vorhanden ist, sondern auch, ob sie mit der gelebten Realität übereinstimmt. Ein Dokument, das noch den alten Scanner und den ausgeschiedenen Buchhalter erwähnt, wirft sofort Folgefragen auf — und eröffnet dem Prüfer Spielraum, den Sie nicht haben wollen.

Das BStBK-Muster liefert die Struktur. Das Ausfüllen dauert, wenn man strukturiert vorgeht, einen Nachmittag. Die Aktualisierung sollte einmal jährlich auf dem Kalender stehen.

Citation Capsule: Die Verfahrensdokumentation ist gemäß GoBD (BMF-Schreiben 2019, Rn. 151-155) für jeden buchführungspflichtigen Betrieb Pflicht. Die Bundessteuerberaterkammer stellt ein kostenloses Muster (BStBK-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen v2.0) zur Verfügung. (Bundessteuerberaterkammer, 2023)

Belegworkflow automatisieren: wie ein strukturierter Eingangs-Workflow GoBD-Konformität und Effizienz verbindet


Schritt 3: Revisionssicheres Archivsystem auswählen (DMS vs. Cloud vs. Buchhaltungssoftware)

Nicht jede Software, die Dokumente speichert, ist GoBD-konform. Revisionssicher bedeutet: Unveränderlichkeit, vollständiger Audit-Trail, nachweisbare Integrität. Drei Systemkategorien stehen im Vergleich.

KriteriumDMS (d.velop, ELO)BuchhaltungssoftwareConsumer-Cloud
Unveränderlichkeit (WORM-Speicherung)
Audit-Trail / Zugriffsprotokoll~ eingeschränkt
Z1/Z2/Z3 Finanzamtszugriff
Konfigurierbare Löschfristen~ eingeschränkt
Implementierungsaufwandmittel–hochgeringminimal
Empfohlen für20+ MA, hohes BelegvolumenKMU mit DATEV-Kanzleinicht GoBD-konform

Systemvergleich: DMS vs. Buchhaltungssoftware vs. Consumer-Cloud nach GoBD-Kriterien (Schätzung stakk).

Dokumentenmanagementsystem (DMS). Systeme wie d.velop, DocuWare oder ELO sind von Haus aus auf GoBD-Konformität ausgelegt. Sie bieten Versionierung, Zugriffsprotokoll und unveränderliche Speicherung. Nachteil: Lizenzkosten und Implementierungsaufwand sind real. Für Betriebe mit hohem Belegvolumen und mehreren Buchhaltern die richtige Wahl.

Buchführungssoftware mit integriertem Archiv. DATEV, Lexoffice und Sevdesk bringen GoBD-konforme Archivierung für Belege mit, die im System selbst verarbeitet werden. Grenzen zeigen sich, wenn Belege aus anderen Quellen kommen oder spezifische Zugriffsanforderungen bestehen.

Consumer-Cloud. Google Drive, Dropbox und SharePoint ohne spezifische Konfiguration sind keine GoBD-konformen Archive. Dateien lassen sich überschreiben, Zugriffslogs fehlen, Löschfristen lassen sich nicht automatisieren. Wer Cloud nutzt, braucht eine speziell konfigurierte und auditierte Lösung — kein Standard-Account.


Sonderfall E-Rechnung: Warum XRechnung und ZUGFeRD zwingend digital bleiben müssen

E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD sind digitale Originale. Wer eine solche Rechnung ausdruckt und die digitale Datei löscht, hat kein Archivierungsproblem gelöst — er hat ein neues geschaffen. Bußgelder bis 25.000 Euro sind möglich (GoBD i.V.m. AO § 146, 2025).

E-Rechnungspflicht 2025 für den Mittelstand: Formate, Fristen und Archivierungsanforderungen

Die Pflicht ist klar: Digitale Originale müssen im Originalformat archiviert werden. Das bedeutet für XRechnung und ZUGFeRD:

  • Die XML-Datei muss unveränderlich gespeichert bleiben.
  • Das importierte Format darf nicht als einziges Archivierungs-Element gelten.
  • Der Originalzustand muss jederzeit reproduzierbar sein.

Das ist auch der Grund, warum ein einfacher Import in das Buchhaltungsprogramm nicht ausreicht. Die gebuchten Daten sind nicht identisch mit dem gesetzlichen Originaldokument.

Citation Capsule: Digitale Originale wie XRechnung und ZUGFeRD-Rechnungen dürfen nicht ausgedruckt und als Papierversion archiviert werden. Die digitale Datei muss im Originalformat aufbewahrt werden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis 25.000 Euro möglich. (GoBD i.V.m. AO, 2025)


Was bei einer Betriebsprüfung geprüft wird: Zugriffsrecht des Finanzamts (Z1, Z2, Z3)

Das Finanzamt hat bei einer Betriebsprüfung drei gesetzlich definierte Datenzugriffsrechte. Alle drei müssen technisch ermöglicht werden (AO § 147 Abs. 6, 2025). Wer das nicht kann, riskiert eine Schätzung der Betriebseinnahmen.

Z1 - Unmittelbarer Lesezugriff. Der Prüfer erhält direkten Zugriff auf das Archivsystem im Betrieb. Er kann selbst navigieren, suchen und lesen. Das setzt voraus, dass das System bedienbar und vollständig ist.

Z2 - Mittelbarer Zugriff per Datenträger. Der Betrieb exportiert die relevanten Daten auf einen Datenträger. Das Format muss maschinenlesbar und standardkonform sein, üblicherweise DATEV-Format oder GDPdU-konformes Format.

Z3 - Maschinelle Auswertung. Das Finanzamt kann Auswertungen und Analysen der Buchführungsdaten verlangen. Das setzt voraus, dass das Archivsystem Exportfunktionen für strukturierte Daten bietet.

In der Praxis ist Z1 am häufigsten: Der Prüfer setzt sich ans System und sucht selbst. Wer kein funktionierendes System hat oder einzelne Jahrgänge nicht mehr auffinden kann, stößt sofort auf Probleme.

Aus unserer Projektpraxis: Bei einem Elektrobetrieb mit 22 Mitarbeitern haben wir kurz vor einer angekündigten Betriebsprüfung ein "Archiv" vorgefunden, das aus 14 unbenannten Ordnern auf einem Netzlaufwerk bestand — ohne einheitliche Benennung, ohne Jahresstruktur, ohne Zugriffsprotokoll. Der Steuerberater brauchte drei Tage allein für die Aufbereitung. Ein strukturiertes DMS hätte das von Anfang an verhindert und wäre günstiger gewesen als diese drei Tage Notfallberatung.


Tool-Vergleich: DATEV, Lexoffice, Sevdesk, d.velop für GoBD-konforme Archivierung im KMU

Vier Tools, die im deutschen Mittelstand verbreitet sind, mit klarer Einordnung ihrer GoBD-Tauglichkeit.

ToolGoBD-konformZ1/Z2/Z3Kosten/JahrRichtig für
DATEV (Kanzlei-Standard)✓ vollständig✓ alle dreiab 600 € (je nach Modul)DATEV-Kanzlei-Zusammenarbeit
Lexoffice (Cloud-Buchhaltung)✓ für eigene Belege~ eingeschränktab 8 €/Monat (SaaS)Kleinstbetrieb, Einzelunternehmer
Sevdesk (Gründer-Fokus)✓ für eigene Belege~ eingeschränktab 10 €/Monat (SaaS)Gründer, junge GmbHs
d.velop (vollwertiges DMS)✓ vollständig✓ alle dreiab 2.000 € (+ Implementierung)20+ MA, hohes Belegvolumen

Tool-Vergleich: GoBD-Tauglichkeit im Überblick — Quelle: Anbieterangaben 2025/2026 (Schätzung stakk).

DATEV. Die Standardlösung für steuerberatungsnahe Betriebe. GoBD-konform, Z1/Z2/Z3-fähig, revisionssicheres Archiv integriert. Kosten: mittel bis hoch, je nach Modulkombination. Richtig für: Betriebe, die eng mit einer DATEV-Kanzlei zusammenarbeiten.

Lexoffice. Cloud-Buchhaltung mit integriertem Belegarchiv. GoBD-konforme Archivierung für selbst erstellte und empfangene Belege. Stärke: einfache Bedienung, schnelle Einrichtung. Schwäche: Grenzen bei komplexen Multi-Mandanten-Strukturen und spezifischen Export-Anforderungen. Richtig für: Kleinstbetriebe und Einzelunternehmer mit überschaubarem Belegvolumen.

Sevdesk. Ähnlich positioniert wie Lexoffice, etwas stärker auf Gründer und kleinere GmbHs ausgerichtet. GoBD-konforme Belegarchivierung vorhanden. Export-Funktionen für Steuerberater vorhanden. Richtig für: Betriebe in der Aufbauphase, die eine schlanke Lösung suchen.

d.velop. Vollwertiges DMS mit explizitem GoBD-Fokus. Unveränderliche Speicherung, vollständiger Audit-Trail, konfigurierbare Löschfristen, Z1/Z2/Z3 komplett abgedeckt. Stärke: skalierbar, mandantenfähig, branchenübergreifend. Höherer Implementierungsaufwand als SaaS-Lösungen. Richtig für: Betriebe ab 20 Mitarbeitern mit hohem Belegvolumen und spezifischen Anforderungen.


Checkliste: GoBD-Compliance in 8 Schritten

Eine priorisierte Abarbeitungsreihenfolge. Keine vollständige Rechtsprüfung — aber ein ehrlicher Ausgangspunkt.

  1. Aufbewahrungsfristen im Archivsystem anpassen. Buchungsbelege auf 8 Jahre, Handelsbücher auf 10 Jahre, Handelsbriefe auf 6 Jahre. BEG IV gilt seit Januar 2025.
  2. Altbelege prüfen. Welche Dokumente können nach neuer Frist vernichtet werden? Prüfen Sie im Einzelfall, ob eine Betriebsprüfung anhängig ist.
  3. Verfahrensdokumentation erstellen oder aktualisieren. BStBK-Muster als Grundlage nutzen. Einmalige Erstellung reicht nicht — jährliche Aktualisierung einplanen.
  4. Scanprozess dokumentieren. Wenn Sie Papier ersetzendes Scannen betreiben: Prozess schriftlich festhalten, Vernichtungsprotokoll einführen.
  5. Archivsystem auf Unveränderlichkeit prüfen. Können Dateien im Archiv überschrieben werden? Wenn ja, haben Sie kein GoBD-konformes System.
  6. E-Rechnungsarchivierung klären. XRechnung und ZUGFeRD müssen im Originalformat gespeichert bleiben. Import in die Buchhaltungssoftware allein reicht nicht.
  7. Z1/Z2/Z3-Fähigkeit testen. Können Sie dem Finanzamt heute Lesezugriff geben? Können Sie einen strukturierten Daten-Export liefern?
  8. Datensicherungskonzept dokumentieren. Wann wird gesichert? Wo? Wie lange werden Backups aufbewahrt? Wer ist verantwortlich?
GoBD-Compliance Checkliste — 8 Schritte1Aufbewahrungsfristen im Archivsystem anpassen (8 / 10 / 6 Jahre)2Altbelege prüfen — welche können nach neuer Frist vernichtet werden?3Verfahrensdokumentation erstellen oder aktualisieren (BStBK-Muster)4Scanprozess dokumentieren + Vernichtungsprotokoll einführen5Archivsystem auf Unveränderlichkeit prüfen (kein Überschreiben möglich?)6E-Rechnungsarchivierung klären (XRechnung/ZUGFeRD im Originalformat)7Z1/Z2/Z3-Fähigkeit testen — Lesezugriff und strukturierten Export prüfen8Datensicherungskonzept dokumentieren (Wer, Wann, Wo, Wie lange)
GoBD-Compliance in 8 Schritten — priorisierte Abarbeitung für KMU (Schätzung stakk)

Weiterführend: Compliance-Cluster, E-Rechnungspflicht, Belegworkflow automatisieren

GoBD-konforme Archivierung ist ein Teil eines größeren Compliance-Bildes. Die Verbindungen zu anderen Pflichten sind direkt.

Zurück zum Pillar: Compliance-Pflichten Mittelstand 2026 — der vollständige Überblick zeigt, wie GoBD, DSGVO, NIS2 und AI Act zusammenhängen und welche Wechselwirkungen Sie kennen müssen.

E-Rechnungspflicht: E-Rechnungspflicht 2025 für Mittelstand erklärt die Formate XRechnung und ZUGFeRD, den Stufenplan bis 2028 und die Archivierungsanforderungen für digitale Rechnungen im Detail.

Belegworkflow automatisieren: Belegworkflow in der Steuerkanzlei automatisieren zeigt, wie ein automatisierter Eingangs-Workflow GoBD-Konformität und Effizienz verbindet — praxisnah und ohne großes ERP-Projekt.

DSGVO-Schnittpunkte: DSGVO im Mittelstand: Umsetzung Schritt für Schritt behandelt die Dokumentationspflichten, die mit dem digitalen Archiv unmittelbar zusammenhängen — besonders bei personenbezogenen Daten in Belegen.

Prozesse automatisieren: Wer den Belegworkflow von Scannen über Prüfung bis zur revisionssicheren Ablage automatisieren will, findet den passenden Rahmen unter Prozess-Automatisierung im Mittelstand.


Häufige Fragen zu digitalen Aufbewahrungspflichten im KMU

Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten? Ja, aber nur wenn der Scanprozess GoBD-konform dokumentiert ist. Ohne schriftliche Verfahrensdokumentation gilt das Original weiterhin als aufbewahrungspflichtig. Die Bundessteuerberaterkammer stellt dafür ein kostenloses Muster bereit (BStBK-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen v2.0).

Gilt die neue 8-Jahres-Frist für Buchungsbelege auch rückwirkend? Nein. Die verkürzte Frist aus BEG IV gilt ab 1. Januar 2025 für neu entstehende Buchungsbelege. Altbelege, für die noch die 10-Jahres-Frist lief, bleiben nach altem Stand aufzubewahren — bis die individuelle Frist ausgelaufen ist.

Was passiert, wenn das Finanzamt bei der Betriebsprüfung keinen Datenzugriff bekommt? Das Finanzamt hat das Recht auf drei Zugriffsformen (Z1, Z2, Z3). Wer diesen Zugriff nicht ermöglichen kann, riskiert eine Schätzung der Betriebseinnahmen. Das ist in der Praxis fast immer teurer als eine ordentliche Archivlösung.

Reicht ein Cloud-Dienst wie Google Drive für die GoBD-konforme Archivierung? Nein. Consumer-Cloud-Dienste erfüllen die GoBD-Anforderungen nicht — fehlende Unveränderlichkeit, kein Audit-Trail, keine automatisierten Löschfristen. GoBD-konform ist ein speziell konfiguriertes und auditiertes System, kein Standard-Account.

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